Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - ALLGEMEINES

(1)    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Kauf-, Werklieferungs-, Reparatur- und Wartungsverträge sowie sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen   Elektronik-Service-Pohl, Arne Pohl, Sandbergstraße 29, 51143 Köln (im Folgenden ESP) und seinen Kunden.

(2)    Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt ESP nicht an. Sie erlangen keine Wirksamkeit und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass ESP diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

(3)    ESP behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen von ESP nur mit dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

 

§2 - VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSSCHLUSS 

(1)    Gegenstand des Vertrages ist Erbringung von Reparatur-, Wartungs-, Prüf- und anderen Serviceleistungen an Blitzgeräten und verwandten elektronischen Geräten.

(2)    Soweit der Kunde keinen Kostenvoranschlag wünscht und es sich auch nicht um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall handelt, gibt der Kunde durch Abgabe oder Einsendung des Auftragsgegenstandes eine verbindliche Erklärung zur Beauftragung der Durchführung der Reparaturleistung durch ESP ab. ESP nimmt diesen Auftrag an, in dem ESP den Auftrag bearbeitet.

(3)    Garantiereparaturen werden nur gegen Vorlage des entsprechenden Kaufbelegs ausgeführt. Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. Garantiegeräte müssen frei und gut bzw. originalverpackt an ESP versendet werden. Die Hersteller für die ESP Garantie- oder Gewährleistungsreparaturen abwickelt können Sie unserer der Website entnehmen. Fehlerbeschreibungen sind dem zur Reparatur eingereichten Gerät beizufügen.

 

§3 - KOSTENVORANSCHLÄGE

(1)     ESP unterbreitet dem Kunden einen grundsätzlich kostenpflichtigen Kostenvoranschlag, zu welchem Preis die Arbeiten durchgeführt werden können. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden nach entstandenem Aufwand in Rechnung gestellt, da in diesem Zusammenhang nachfolgend aufgeführte notwendige Arbeiten durchgeführt werden:

a.         Demontage bzw. Auseinanderbauen

b.         Fehlersuche (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), inkl. notwendiger Teilreparatur zur Fehlerermittlung

c.          Erstellung des Kostenvoranschlages

(2)     Die Kosten hierfür werden auf eine spätere Reparatur angerechnet. Bei Neukauf eines Gerätes entfällt die Kostenvoranschlagsgebühr.

(3)     Wenn zur Erstellung von Kostenvoranschlägen Eingriffe in das Gerät notwendig sind und größere Vorreparaturen zur genauen Kostenermittlung ausgeführt werden müssen, werden abgelehnte Kostenvoranschläge anteilig nach benötigtem Zeitaufwand abgerechnet.
Sollten keine oder nur geringe Eingriffe notwendig sein, werden bei Kleingeräten (z.B. eine Fernsteuerung) 0,5 Std. Arbeitsaufwand und bei Kompaktgeräten und Generatoren 1 Std. Arbeitsaufwand berechnet.

(4)     Der Stundensatz bei Profoto Geräten beträgt 96,00€ zzgl. MwSt., für alle übrigen Hersteller beträgt 86,00€ zzgl. MwSt. sowie jeweils zzgl. Versandkosten für den Rückversand zum Kunden.

(5)     Die Höhe der Kosten kann um bis zu 15 % von dem in dem Kostenvoranschlag angegebenen Betrag abweichen, ohne dass ESP verpflichtet ist, den Kunden hier von vorab, das heißt vor Durchführung der Leistung, in Kenntnis zu setzen.

(6)     Sollte es bei der Durchführung der Reparatur zu einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages kommen, wird ESP den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Entscheidet sich der Kunde in der Folge gegen die weitere Ausführung der Reparatur, stellt ESP die bereits geleisteten Arbeiten und verwendeten Teile in Rechnung; das Gerät wird dann unrepariert im Zustand bei Reparaturabbruch zurückversandt.

(7)     Sollte ESP bei der Reparatur weitere reparaturbedürftige Mängel feststellen, die zu einer Erhöhung der Kosten um mehr als 15 % führen, so wird der Kunde hiervon unterrichtet.

(8)     Der Kunde hat ESP in diesem Falle binnen 5 Werktagen schriftlich darüber zu unterrichten, ob diese zusätzliche Reparatur durchgeführt werden soll. Lehnt der Kunde eine Reparatur der zusätzlichen Mängel ab oder meldet er sich binnen dieser Frist nicht schriftlich/ in Textform, so führt ESP die Reparatur nur in dem ursprünglich vereinbarten Umfang durch.

(9)     Sollte die Funktionalität des Gerätes ohne die zusätzlichen Reparaturen nicht wieder herzustellen sein, so teilt ESP dies dem Kunden bereits bei der Unterrichtung über den weiteren Mangel mit. Sollte der Auftraggeber die weitergehende Reparatur in diesem Fall ablehnen, so kann eine Reparatur insgesamt nicht erfolgen; das Gerät wird dann unrepariert im Zustand bei Reparaturabbruch zurückversandt. ESP stellt in diesem Fall die bereits geleisteten Arbeiten und verwendeten Teile in Rechnung.

(10) Nach Unterbreitung des Kostenvoranschlags hat der Kunde 4 Wochen Zeit, die Reparaturleistung zu beauftragen. Lehnt der Kunde den Kostenvoranschlag ab oder erfolgt innerhalb von 4 Wochen keine Rückmeldung durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von weiteren 2 Wochen nach Ablehnung oder Ablauf der 4 Wochenfrist,  abzuholen.

(11)            Befindet sich der Kunde mit der Abholung (gemäß §3 (9))des Auftragsgegenstandes in Verzug, berechnet ESP eine Lagergebühr in Höhe von 20,- € pro Monat und Auftragsgegenstand. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.

(12)            Das Versandrisiko in den Fällen der Ziffer §3 (7), (8) und (9.) trägt der Kunde.

 

§4 - ABNAHME/ VERSAND/ ANNAHMEVERZUG

(1)    Die Abnahme erfolgt durch den Kunden bei Abholung im Betrieb von ESP, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der Versendung gilt die Reparatur/Wartung/Prüfung als abgenommen, wenn vom Kunden keine wesentlichen Mängel bezüglich der Reparaturleistung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Gerätes beim Kunden schriftlich (per Brief oder E-Mail) gegenüber ESP geltend gemacht werden.

(2)    Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann ESP von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

(3)    Auf Wunsch des Kunden kann der Auftragsgegenstand an ihn versandt werden. Im Fall des Versands erfolgt dieser jeweils versichert auf Kosten des Kunden.

(4)    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegen-standes geht, soweit gesetzlich zulässig, auf den Kunden über sobald der Auftragsgegenstand den Betrieb von ESP verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

(5)    Befindet sich der Kunde mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, berechnet ESP eine Lagergebühr in Höhe von 20,- € pro Monat und Auftragsgegenstand. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.

(6)    Der Kunde kommt insbesondere in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt den     Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Überlassung der Rechnung abzuholen und ESP den Kunden daraufhin zur Abholung aufgefordert hat. Das selbe gilt für Aufträge, bei denen Vorkasse vor dem Versand der reparierten Geräte vereinbart ist und keine Zahlung erfolgt. 

  

§5 - VERGÜTUNG/ RECHNUNGSSTELLUNG/ ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1)    Bei der Berechnung der Reparatur sind der Reparaturpreis, verwendete Ersatzteile, Materialien, Sonderleistungen und, soweit nicht anderes vereinbart wird, die Kosten für den Transport getrennt auszuweisen. Wird der Auftrag auf Grund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

(2)    Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer (zurzeit 19%).

(3)    Die Vergütung ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Kommt der Kunde in Verzug, ist ESP berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so beträgt der Verzugszins 9% über dem Basiszinssatz.

(4)    Beanstandungen des Rechnungsbetrages oder der Werkstattleistung seitens des Auftraggebers sind spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Reparaturgegenstandes bzw. nach Rechnungserhalt schriftlich vorzubringen.

(5)    Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn sich seine Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergeben und rechtskräftig festgestellt sind.

 

§6 -  EIGENTUMSVORBEHALT/ VERTRAGLICHES PFANDRECHT

(1)    ESP behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.

(2)    ESP steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu (§647 BGB). Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen.

 

§7 - HAFTUNG

(1)    ESP haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ESP, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2)    Im Falle einfacher Fahrlässigkeit, und auch nur im Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich und notwendig ist, beschränkt sich die Haftung von ESP der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

(3)    Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ESP.

(4)    ESP haftet ausdrücklich nicht dafür, dass der Ursprungszustand des zu reparierenden Gegenstandes nach Erstellung des Kostenvoranschlages nicht wieder hergestellt werden kann.

(5)    Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

(6)    Die Verjährungsverkürzung in §9 (1) gilt nicht bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von ESP, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(7)    Eine Haftung von ESP im Fall des arglistigem Verschweigens des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§8 - GEWÄHRLEISTUNG

(1)    Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die ausgeführte Reparatur mit den Defekten, wie Sie vom Kunden mitgeteilt wurden, sowie auf die von ESP ausgetauschten Bauteile (ausgenommen Glasteile, Kabel und Akkus).

(2)    Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält (siehe insbesondere §4).  

(3)    Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

a.        ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung des Reparaturgegenstandes

b.        normale Abnutzung - insbesondere von Verschleißteilen

c.         fehlerhafte oder nachlässige Behandlung

d.        unsachgemäße Nachbesserung oder Änderung des Reparaturgegenstandes durch den Auftraggeber oder Dritte

(4)    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelbeseitigung und Gewährleistung.

 

§9 - VERJÄHRUNG

(1)    Die Verjährungsfrist für jegliche Gewährleistungsansprüche gegen ESP beträgt, soweit gesetzlich zulässig - 12 Monate.

 

§10 - DATENSCHUTZ

(1)    Zum Datenschutz gelten die Regelungen unserer Datenschutzerklärung.

 

§11 - SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1)    Erfüllungsort ist der Ort an dem die vereinbarten Leistungen durch ESP erbracht werden.

(2)    Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages  berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

(3)    Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4)    Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist ESP nicht verpflichtet und nicht bereit.

(5)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht sowie der Regelungen des internationalen Privatrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrer Entstehung, Wirksamkeit oder Beendigung Köln Deutschland.

 

 

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 04.04.2023